Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 1) und der Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung (Stand 15.10.2020) gebilligt.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 beteiligt.