Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 1).

2.    Die Entwürfe des Bebauungsplanes (Anlage 2) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlagen 3, 4, 5 und 6) werden in der vorliegenden Fassung (Stand 04.09.2020) gebilligt.

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.