Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Luckenwalde wird in der vorliegenden Fassung (07.08.2020) gebilligt.
  2. Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts werden in Anlehnung an § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange in Anlehnung § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.