Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. über die im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß   § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1.

 

2. Das Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit zur „Ergänzungssatzung Rieselmeister-Gehöft Berkenbrücker Chaussee“ gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird zur Kenntnis genommen.

 

3. Der Entwurf der "Ergänzungssatzung Rieselmeister-Gehöft Berkenbrücker Chaussee" (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom 11.06.2020) gebilligt.

 

4. Die "Ergänzungssatzung Rieselmeister-Gehöft Berkenbrücker Chaussee" wird in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom 11.06.2020) nach § 10 BauGB i.V.m. § 87 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.