Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“ (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom 28.05.2020) gebilligt.

3.    Der Bebauungsplan Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“ wird in der Fassung vom 28.05.2020 nach § 10 BauGB i.V.m. § 81 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.