Sitzung: 23.06.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: B-7104/2020
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. über die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. §
4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend
der Anlage 1.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44/2019
„Lidl-Markt Schützenstraße“ (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert
und in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom 28.05.2020) gebilligt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“ wird in der Fassung vom 28.05.2020 nach § 10 BauGB i.V.m. § 81 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.