Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 21, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Erteilung von Einvernehmen zu für die Allgemeinheit wichtigen Bauvorhaben in Luckenwalde der Zustimmung durch die politischen Gremien bedarf. Einvernehmenserteilungen der Stadtverwaltung zu innerstädtischen Bauvorhaben müssen vor Versand den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung auf geeignetem Weg vorgelegt werden. Den Stadtverordneten wird eine Frist bis zur nächsten Sitzung, mindestens aber von 10 Tagen eingeräumt, um die Punkte und Abwägungen der Stadtverwaltung, das Bauvorhaben betreffend, zu prüfen. Die Diskussion über diese Verfahren führt der für Bauvorhaben zuständige Ausschuss SWU. Die Freigabe der Schreiben wird in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Die Stadtverwaltung wird außerdem beauftragt, Kriterien für die Auswahl der Baugenehmigungsvorhaben vorzuschlagen, die im Ausschuss vorgestellt werden müssen. Diese Kriterien sind in einem weiteren Beschluss festzulegen.

Die Stellungnahme der Stadt zum geplanten Neubau des Netto-Marktes ist als ein erster Vorgang auf diese Weise mit den Stadtverordneten abzustimmen.