Sitzung: 09.04.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B-6478/2019
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Für eine Teilfläche des Flächennutzungsplanes im Bereich der Kiesgrube
Weinberge wird ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan mit der
Bezeichnung Nr. 15/2019 „Kiesgrube Weinberge“ eingeleitet.
Ziel der Änderung ist die Vorbereitung der Nutzung einer Teilfläche der
Kiesgrube Weinberge als Fläche für die Gewinnung von Elektrizität aus solarer
Strahlungsenergie.
Im Verfahren sind die Darstellungen des Flächennutzungsplanes für
unmittelbar angrenzende Bereiche zu überprüfen. Dies betrifft die bislang in
das Sondergebiet der Zweckbestimmung Spaßbad einbezogenen
Einfamilienhausgrundstücke entlang der Straße Weinberge und angrenzende
Bereiche der Kiesgrube, die ebenso wie der größte Teil der Vorhabensfläche als
nicht rekultivierte Abbaugebiete (Eignung für Kompensationsmaßnahmen im Zuge
der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung) dargestellt sind.
Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern vier Wochen Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.