Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Für die Fläche in der Gemarkung Luckenwalde, Flur 14, Flurstücke 781 und 915 wird der Bebauungsplan Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“ aufgestellt.

 

2.    Der Bebauungsplan erfüllt die Kriterien des § 13a BauGB und soll demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

3.    Auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren verzichtet. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten zu lassen und sich zur Planung innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern.

 

4.    Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag zur Übertragung der Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“ der Stadt Luckenwalde gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.

 

5.    Der Beschluss 0010/1998 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24/1998 „Potsdamer Straße“ wird aufgehoben.

 

6.    Der Flächennutzungsplan wird zum Abschluss des Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.