Sitzung: 21.08.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-6380/2018
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Über die im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der
Anlage 1 beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
42/2016 „Feuerdornweg II“ (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen
korrigiert und in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom 20.07.2018)
gebilligt.
- Der Bebauungsplan Nr. 42/2016
„Feuerdornweg II“ wird mit den oben aufgeführten Änderungen in der Fassung
vom 20.07.2018 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 81 BbgBO und § 28 Abs.
2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.