Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42/2016 „Feuerdornweg II“ (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom 20.07.2018) gebilligt.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 42/2016 „Feuerdornweg II“ wird mit den oben aufgeführten Änderungen in der Fassung vom 20.07.2018 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 81 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.