Sitzung: 21.08.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-6379/2018
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Über die im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der
Anlagen 1 und 2 beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
41/2016 „Bahnhofsumfeld I – 1. Änderung nördliches Gaswerksgelände“
(Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden entsprechend den zu
berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der
vorliegenden Fassung (Entwurf vom 01.08.2018) gebilligt.
- Der Bebauungsplan Nr. 41/2016 „Bahnhofsumfeld I – 1. Änderung nördliches Gaswerksgelände“ wird in der Fassung vom 01.08.2018 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 81 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.