Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 6

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der finanziellen Zuwendungen gemäß der Förderrichtlinie zur Unterstützung gemeinnütziger Verbände, Vereine und sozialer Organisationen der Stadt Luckenwalde für das Jahr 2017 wie folgt:

  1. Der Laden mit Herz (LUBA GmbH) erhält 4.000 Euro.
  2. Die Luckenwalder Tafel (Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband Brandenburg e.V.) erhält 5.000 Euro. Sollte der Landkreis Teltow-Fläming mehr als 2.000 Euro an die Stadt ausreichen, so soll der überschießende Betrag die Förderung entsprechend aufstocken.
  3. Der Ambulante Palliativ- und Hospizdienst Luckenwalde e.V. erhält 2.000 Euro.
  4. Der Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Luckenwalde erhält 6.000 Euro.
  5. Die Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. erhält 3.000 Euro.