Sitzung: 15.09.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-6111/2015
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
2. Die Durchführungsfrist für die Sanierung des Quartiers
Dahmer Straße wird per Beschluss bis zum Jahr 2030 festgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Sanierungssatzung sowie den Beschluss über die
Durchführungsfrist der Sanierung des Quartiers Dahmer Straße ortsüblich bekannt
zu machen.
- dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche
Sanierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Satzung betroffenen
Grundstücke zur jeweiligen Eintragung eines Sanierungsvermerkes einzeln
aufzuführen.