Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme wird die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Dahmer Straße“ (Anlage 1 der Beschlussvorlage) und der darin enthaltene Lageplan  beschlossen.

2.  Die Durchführungsfrist für die Sanierung des Quartiers Dahmer Straße wird per Beschluss bis zum Jahr 2030 festgelegt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt,

-    die Sanierungssatzung sowie den Beschluss über die Durchführungsfrist der Sanierung des Quartiers Dahmer Straße ortsüblich bekannt zu machen.

-    dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Satzung betroffenen Grundstücke zur jeweiligen Eintragung eines Sanierungsvermerkes einzeln aufzuführen.