Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 17, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, künftig bei allen kommunalen Bauaufträgen dafür zu sorgen, dass Baumaßnahmen emissionsarm organisiert und durchgeführt werden.

 

Folgende Maßnahmen sind konsequent umzusetzen:

-       staubarme Baustellenzufahrten bzw. Baustraßen (durch Verwendung geeigneter Materialien)

-       Staubbindung durch Wasserberieselung („Wasserniederschlag“) bei Abbrucharbeiten

-       Staubarme Materialbearbeitungen durch die Anwendung von Nass- oder Feuchtebearbeitungsverfahren

und/oder Absaugung des Staubes direkt an der Entstehungsstelle

-       staubarme Lagerung von Schüttgütern (Abdeckung von Schüttgütern, Container mit Planen/Deckel)

-       Reinigung von (Bau-)Arbeitsplätzen/(Bau-)Arbeitsräumen durch geeignete Sauger oder Kehrsaugmaschinen

-       vorzugsweise Verwendung von akku- bzw. strombetriebene Handmaschinen

 

Diese Maßnahmen sind in die städtischen Ausschreibungskriterien für alle Baumaßnahmen aufzunehmen.

 

Auch ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- Geräuschimmissionen“ anzuwenden und durch das Ordnungsamt zu überwachen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2015 über die Umsetzung und den erreichten Sachstand zu informieren.