Sitzung: 15.09.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 17, Enthaltungen: 0
Vorlage: A-6008/2015
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Bürgermeisterin wird
beauftragt, künftig bei allen kommunalen Bauaufträgen dafür zu
sorgen, dass Baumaßnahmen emissionsarm organisiert und durchgeführt
werden.
Folgende Maßnahmen sind konsequent
umzusetzen:
-
staubarme
Baustellenzufahrten bzw. Baustraßen (durch Verwendung geeigneter Materialien)
-
Staubbindung
durch Wasserberieselung („Wasserniederschlag“) bei Abbrucharbeiten
-
Staubarme
Materialbearbeitungen durch die Anwendung von Nass- oder
Feuchtebearbeitungsverfahren
und/oder Absaugung des Staubes direkt an der
Entstehungsstelle
-
staubarme
Lagerung von Schüttgütern (Abdeckung von Schüttgütern, Container mit Planen/Deckel)
-
Reinigung
von (Bau-)Arbeitsplätzen/(Bau-)Arbeitsräumen durch geeignete Sauger oder
Kehrsaugmaschinen
-
vorzugsweise
Verwendung von akku- bzw. strombetriebene Handmaschinen
Diese Maßnahmen sind in die städtischen Ausschreibungskriterien für alle Baumaßnahmen aufzunehmen.
Auch ist die „Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- Geräuschimmissionen“ anzuwenden
und durch das Ordnungsamt zu überwachen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im
Dezember 2015 über die Umsetzung und den erreichten Sachstand zu
informieren.