Sitzung: 23.02.2015 Finanzausschuss
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-6087/2015
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde wird gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Luckenwalde zum 31.12.2012 einschließlich Übersichten und Anhang entlastet.