Gremium: Finanzausschuss

Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde wird gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Luckenwalde zum 31.12.2010 einschließlich Übersichten und Anhang entlastet.