Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
Die
Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde wird gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt
Luckenwalde zum 31.12.2010 einschließlich Übersichten und Anhang entlastet.