Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlagen 1 und 2 beschlossen.

2.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14/94 „Zapfholzweg II“ (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom 15.02.2013) gebilligt.

3.       Der Bebauungsplan Nr. 14/94 „Zapfholzweg II“ wird mit den oben aufgeführten Änderungen in der Fassung vom 15.02.2013 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 81 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.