Sitzung: 26.02.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-5503/2013
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB und die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken
wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander entsprechend der Anlagen 1 und 2 beschlossen.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14/94 „Zapfholzweg II“ (Anlage 3) und
die Begründung (Anlage 4) werden entsprechend den zu berücksichtigenden
Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung (Entwurf
vom 15.02.2013) gebilligt.
3.
Der Bebauungsplan Nr. 14/94 „Zapfholzweg II“ wird mit den oben aufgeführten
Änderungen in der Fassung vom 15.02.2013 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 81
BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.