Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 36/2010 „Biomethananlage Berkenbrücker Chaussee“ werden geändert.

2.      Der Name des Bebauungsplanes Nr. 36/2010 „Biomethananlage Berkenbrücker Chaussee“ wird geändert in Bebauungsplan Nr. 36/2010 „Berkenbrücker Chaussee Heizwerk“

3.      Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgeführt.

4.      Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Den Bürgern wird 14 Tage Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und sich zu äußern. Gleichzeitig wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.