Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.                  Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gebilligt (Anlage 1)

2.                  Die Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird gebilligt (Anlage 2)

3.                  Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden in der vorliegenden Fassung (27.06.2011) gebilligt.

4.                  Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.