Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadt Luckenwalde verkauft Grundstücke für die Nutzung durch eine Anlage zur Herstellung von Gas oder Strom aus Biomasse nur dann, wenn der potenzielle Betreiber der Anlage durch langfristige Verträge (Laufzeit mindestens 10 Jahre) mit den Lieferanten nachweist, dass die Biomasse ausschließlich in der Region, und zwar mindestens 80 % der  Biomasse in einem Kreis mit dem Radius von  20 km um den Standort der Anlage, die restlichen maximal 20 % der Biomasse in einem Kreis mit dem Radius von 35 km um den Standort der Anlage erzeugt wird.

 

Zur Sicherung dieser Verpflichtung sollen Bauverpflichtungen mit Rückabwicklungsklauseln in die Grundstücksverträge aufgenommen werden.