Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die Haushaltssatzung 2011 mit ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die Haushaltssatzung 2011 mit ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.