Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Die Auswertung der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 1).

 

3. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden gemäß Umweltbericht (Anlage 3, Begründung zum Bebauungsplan, Kap. II) festgelegt.

 

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung (September 2010) gebilligt.

 

5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.