Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Luckenwalde führt ab 01.01.2010 die Haushaltswirtschaft gemäß § 63 (3) Kommunalrechtsreformgesetz nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung.