Sitzung: 12.10.2009 Finanzausschuss
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B-5112/2009
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Luckenwalde führt ab 01.01.2010 die Haushaltswirtschaft gemäß § 63 (3) Kommunalrechtsreformgesetz nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung.