Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge die Haushaltssatzung mit ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß §§ 76 ff der Gemeindeordnung Brandenburg in Verbindung mit § 2 der Gemeindehaushaltsverordnung sowie in Verbindung mit Artikel 4 des Kommunalrechtsreformgesetz beraten und beschließen.