Nachtrag: 22.01.2019
Sitzung: 22.01.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: A-6042/2019/1
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Verwaltung setzt den Beginn von
geplanten Straßensanierungsarbeiten, bei denen die Eigentümer von Grund
und Boden zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen nach bisher geltendem
Kommunalabgabengesetz verpflichtet wären, mit sofortiger Wirkung bis zum
01.09.2019 aus. Dazu zählt die Ausschreibung der Bauleistungen wie auch
der Baubeginn.
Bereits laufende Straßenausbaumaßnahmen sind entsprechend weiterzuführen, wobei keine neue Beitragsbescheide bzw. die Fristen zur Zahlung von Beiträgen bis zum 01.09.2019 auszusetzen sind.
- Vorsorglich wird die Verwaltung
beauftragt, die geplanten finanziellen Aufwendungen für geplante
Straßenausbaumaßnahmen im Haushalt der Stadt für das Haushaltsjahr 2019
auszuweisen, um nach der Beschlussfassung des Landtages Brandenburg zur
weiteren Verfahrensweise der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, weitere
Schritte zur Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen sofort
veranlassen zu können.
- Noch nicht erlassene Bescheide für
Straßenausbaubeiträge aus den zurückliegenden Jahren sind bis zur
gesetzlichen Neuregelung durch das Land Brandenburg bzw. bis zum
01.09.2019 auszusetzen.
- Der von der Fraktion DIE LINKE/BV
eingebrachte Beschluss vom 04.12.2018 und dessen Realisierung bleibt davon
unberührt.
Erik Scheidler
Fraktionsvorsitzender