Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.