Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 1 zur Beschlussvorlage) und seiner Begründung (Anlage 2 zur Beschlussvorlage) werden in der vorliegenden Fassung (Stand Juni 2017) gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme vorgelegt.
  3. Nach der Durchführung des Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.