Sitzung: 18.07.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-6285/2017
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage
1 zur Beschlussvorlage) und seiner Begründung (Anlage 2 zur
Beschlussvorlage) werden in der vorliegenden Fassung (Stand Juni 2017)
gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die
Begründung werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zur Stellungnahme vorgelegt.
- Nach der Durchführung des Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.